Lebenslagen: Gemeinde Murr

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Murr
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Murr, Blumenwiese. Foto: Oliver Bürkle
ll- Remseck, Lula: Remseck-Aldingen, Ludwigsburger Steige, Lagerhaus Bauernhof Escher Bienenweide. Foto: Oliver Bürkle
Murr, Blumenwiese. Foto: Oliver Bürkle
ll- Remseck, Lula: Remseck-Aldingen, Ludwigsburger Steige, Lagerhaus Bauernhof Escher Bienenweide. Foto: Oliver Bürkle

Verlobung

 

Eine Verlobung ist das Versprechen zweier Menschen zu heiraten.

Auf bestimmte äußere Formen wie beispielsweise einen Ringwechsel oder eine Verlobungsanzeige kommt es nicht an.

Rechtlich gesehen ist die Verlobung ein Vertrag. Durch diesen verpflichten sich die Paare zur Eheschließung.

Die Verpflichtung ist nicht erzwingbar. Jeder Partner oder jede Partnerin kann die Verlobung einseitig auflösen. Der andere Partner oder die andere Partnerin kann die Ehe nicht einklagen.

Bei einer Auflösung können die Partner die Verlobungsgeschenke zurückfordern.
Ebenso besteht eine Schadenersatzpflicht der Person, die sich ohne wichtigen Grund von der Verlobung löst oder die die Auflösung verschuldet hat. Sie muss alle Aufwendungen ersetzen, die in Erwartung der Ehe gemacht wurden, beispielsweise wenn eine Wohnung oder einer Arbeit aufgegeben wurde oder unentgeltliche Dienste erbracht wurden.
Die Ersatzpflicht ist begrenzt und muss den Umständen nach angemessen sein.

Besondere praktische Bedeutung hat die Verlobung beim Zeugnisverweigerungsrecht.

Hinweis: Das Verlobungsversprechen können auch Minderjährige abgeben, wenn sie sich der Folgen ihres Handelns bewusst sind.

Bei der Eheschließung müssen die Verlobten volljährig sein.

 

Freigabevermerk

 

Stand: 25.06.2024

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg